Gesetzgebung | Länder verweigern Steuergesetzen größtenteils die Zustimmung (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am nicht nur dem umstrittenen Steuerabkommen mit der Schweiz seine Zustimmung verweigert. Keine Mehrheit fanden auch das Jahressteuergesetz 2013 sowie das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts.
Keine Mehrheit im Bundesrat für das JStG 2013, Unternehmensbesteuerung/Reisekostenrecht und Steuerabkommen:
Am hatte der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz (JStG) 2013 und die Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts verabschiedet. Des Weiteren wurde das Steuerabkommen mit der Schweiz beschlossen. Als sog. Zustimmungsgesetze bedürfen diese Gesetzesvorhaben der Zustimmung des Bundesrates. Nachdem dieser nun seine Zustimmung verweigert hat, haben Bundestag und Bundesregierung die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren einzuleiten. Bei einem endgültigen Nein des Bundesrates wären die Gesetzvorhaben gescheitert.Unternehmensbesteuerung/Reisekostenrecht: Ziel des Gesetzes ist es, das Unternehmenssteuerrecht im Hinblick auf die Verlustverrechnung und die ertragsteuerliche Organschaft zu vereinfachen und rechtssicherer auszugestalten. Beabsichtigt ist auch eine grundlegende Reform des steuerlichen Reisekostenrechts. Unter anderem sollen bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen die Mindestabwesenheitszeiten verringert werden und statt der bisher dreistufigen Staffelung soll eine zweistufige Staffelung der Pauschalen eingeführt werden (im Inland zwölf Euro und 24 Euro, die niedrigste Pauschale von sechs Euro entfällt). Bei Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte (neuer Begriff: erste Tätigkeitsstätte) soll es nur noch eine solche Stätte je Dienstverhältnis geben, die entweder vom Arbeitgeber oder anhand von "quantitativen Elementen" festgelegt wird. Vereinfacht werden sollen auch die Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung.
Jahressteuergesetz 2013: Das Gesetz enthält eine Fülle von steuerrechtlichen Änderungen. Unter anderem werden der Wehrsold freiwillig Wehrdienstleistender, die Bezüge von Reservisten und das Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst und anderen zivilen Freiwilligendiensten steuerfrei gestellt. Für Unterhaltsempfänger bleibt künftig ein "angemessenes Hausgrundstück" bei der Ermittlung des eigenen Vermögens unberücksichtigt. Im Grunderwerbsteuerrecht werden eingetragene Lebenspartner rückwirkend zum in allen noch nicht bestandskräftigen Altfällen Ehepartnern gleichgestellt. Die Umsatzsteuerbefreiung wird auf Heilbehandlungen im Rahmen der hausarztzentrierten und besonderen ambulanten Versorgung ausgeweitet.
Steuerabkommen Schweiz: Damit sollen bislang nicht versteuerte Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz ab 2013 wie in Deutschland mit einer 25-prozentigen Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag) belegt werden. Erbschaften sollen einem "Steuerrückbehalt" in Höhe von 50 Prozent unterliegen oder der deutschen Finanzverwaltung gemeldet werden. Für die Vergangenheit wurde mit der Schweiz eine Nachversteuerung bislang unversteuerter Vermögenswerte in der Schweiz in einem "pauschalierenden, massentauglichen Verfahren" vereinbart.
Weitere Steuergesetze können dagegen wie geplant in Kraft treten:
Am hatte der Bundestag auch die neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein, Luxemburg und den Niederlanden verabschiedet. Den entsprechenden Gesetzentwürfen stimmte der Bundesrat nun zu. Des Weiteren hatte der Bundestag das Verkehrsteueränderungsgesetz (ein sog. Einspruchsgesetz) verabschiedet. Diesbezüglich hat der Bundesrat am beschlossen, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen.Verkehrsteueränderungsgesetz: Danach gilt das Versicherungsteuergesetz ab 2013 auch in der deutschen Wirtschaftszone vor der Küste und damit auch für Offshore-Windanlagen. Bei der Kfz-Steuer wird der Förderzeitraum der steuerlichen Begünstigung für reine Elektro-Pkw von derzeit fünf auf zehn Jahre erhöht und auf andere reine Elektrofahrzeuge erweitert. Das Gesetz enthält ferner eine Regelung zur Besteuerung von Pkw, die vor dem zugelassen wurden, ab 2013.
DBA Liechtenstein: Unter anderem wird auf eine Quellenbesteuerung für zwischengesellschaftliche Dividendenzahlungen ab einer Mindestbeteiligung von zehn Prozent bei einer Mindesthaltedauer der Beteiligung von einem Jahr verzichtet. Vereinbart wurde auch ein Quellenbesteuerungsrecht für die Erträge aus der Vermarktung von Persönlichkeitsrechten durch Künstler oder Sportler. Eine Informationsaustauschklausel erlaubt einen spontanen und automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen.
DBA Luxemburg: Bei Dividenden aus zwischenstaatlichen Beteiligungen (Schachteldividenden) wird der Quellensteuersatz von zehn auf fünf Prozent und die Mindestbeteiligungshöhe von 25 auf zehn Prozent gesenkt. Das Abkommen beinhaltet ein Besteuerungsrecht für Sozialversicherungsrenten und staatlich geförderte Renten im jeweiligen Quellenstaat, eine Klausel zugunsten Deutschlands von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode und einen umfassenden Informationsaustausch zur Eindämmung des "schädlichen Steuerwettbewerbs".
DBA Niederlanden: Der Quellensteuersatz bei Schachteldividenden wurde auch hier auf fünf Prozent gesenkt. Neben dem Besteuerungsrecht des Kassenstaates für Sozialversicherungsrenten hat auch der Förderstaat ein Besteuerungsrecht für Renten, die mehr als 15.000 Euro jährlich betragen. Für Ölförderung vor der Küste wurde eine 30-Tage-Frist vereinbart, ab welcher ein Besteuerungsrecht wie bei einer Betriebsstätte vorliegt. Der Informationsaustausch erstreckt sich nicht nur auf Bankenauskünfte, sondern auch auf die Bekämpfung von Geldwäschedelikten, Korruption und Terrorismusfinanzierung.
Quelle: Bundesrat online
Hinweis: Akzeptiert haben die Länder unter anderem auch die neuen Verdienstgrenzen für Minijobs, die Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung und Maßnahmen zur besseren Preistransparenz im Kraftstoff-, Strom- und Gasmarkt. Ebenfalls grünes Licht erhielten Steuererleichterungen für energieintensive Unternehmen. Sämtliche Ergebnisse der 903. Sitzung des Bundesrates vom finden Sie auf dessen Internetseiten.
Fundstelle(n):
ZAAAF-45031