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Online-Nachricht - Montag, 19.11.2012

Versicherungsvertragsrecht | Unisex-Tarife bei Versicherungen (Regierung)

Ab dem gilt die Unisex-Regel für neu abgeschlossene Versicherungen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes verpflichtet Versicherungsgesellschaften dazu, Frauen und Männer gleich zu behandeln. Beiträge und Leistungsanspruch müssen für beide identisch sein. Darauf weist die Bundesregierung in einer Pressemitteilung hin.

Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus: Bisher zahlten Frauen für die Kfz-Versicherung oft weniger als Männer. Ebenso waren ihre Beiträge zur Lebensversicherung niedriger. Denn sie verursachen weniger Unfälle und leben länger. Umgekehrt verhält es sich bislang bei der Kranken- und der Pflegeversicherung. Hierfür zahlen Männer derzeit noch weniger Beiträge, weil sie diese Versicherungen weniger in Anspruch nehmen.

Alte Abschlüsse bleiben gültig: Versicherungen, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden, sind von der Neuregelung unberührt und gelten unverändert weiter. Wer nach dem Stichtag aus seinem alten Tarif zum Unisex-Tarif wechseln will, kann dies tun. Umgekehrt ist das Tarifwechselrecht jedoch eingeschränkt: Versicherte aus Unisex-Tarifen können dann nicht in die bisherigen Tarife wechseln, um etwa günstigere Bedingungen für sich wahrzunehmen. Wer günstigere Bedingungen für sich nutzen will, muss also vor dem Stichtag handeln. Wichtig ist hierbei, die Alternativen genau unter die Lupe zu nehmen, um im Saldo die beste Lösung für sich zu erhalten.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

 

Fundstelle(n):
YAAAF-44992