Lohnsteuer | Wichtige Informationen zur "Elektronischen Lohnsteuerkarte" ab 2013 (BayLfSt)
Das Arbeitgeber-Abrufverfahren ist am gestartet. Die Einsicht in die ELStAM-Daten ist ab sofort möglich. Darauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hin. Auf dessen Internetseiten finden Sie derzeit auch eine neue Broschüre: ELStAM - Leitfaden für Lohnbüros - Erste Hilfe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Auftreten der häufigsten Abweichungen und Problemstellungen beim Abruf.
Hintergrund: Seit dem können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer in dem neuen Verfahren anmelden. Dazu ist eine Registrierung mit einem Organisationszertifikat unter elsteronline.de notwendig. Letzteres entfällt, wenn ein Steuerberater diese Aufgaben übernimmt. Nach erfolgreicher Anmeldung werden Informationen künftig rein elektronisch übermittelt. Zudem haben ab sofort Arbeitnehmer die Möglichkeit ihre zum gültigen ELStAM ("Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale") im ElsterOnline-Portal (elsteronline.de) einzusehen. Dazu ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich.
Hinweis: Die o.g. Broschüre (PDF, 15 Seiten, 519 KM), sowie weitere Informationen zum Registrierungsvorgang finden Sie auf den Internetseiten des BayLfSt.
Quelle: BayLfSt online
Fundstelle(n):
KAAAF-44975