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Online-Nachricht - Dienstag, 13.11.2012

ELStAM | Arbeitnehmer sollten Daten überprüfen (OFD)

Um sicher zu sein, dass alle Angaben zur Berechnung der eigenen Lohnsteuer korrekt erfasst sind, sollten Arbeitnehmer ihre ELStAM-Daten noch vor Ende des Jahres 2012 im Elster-Online-Portal überprüfen. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Koblenz in einer aktuellen Pressemitteilung hin.

Hierzu führte die OFD weiter aus: Um sicher zu sein, dass alle Angaben zur Berechnung der eigenen Lohnsteuer korrekt erfasst sind, sollten Arbeitnehmer ihre ELStAM-Daten noch vor Ende des Jahres 2012 im Elster-Online-Portal überprüfen. Dazu ist aus Gründen des Datenschutzes eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich. Außer dem Arbeitnehmer und dem Finanzamt ist nur der aktuelle Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM-Daten berechtigt. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass damit künftig die Abgabe der Steuererklärung in vielen Fällen komplett papierlos möglich ist. Damit lange Wartezeiten verhindert werden, wird von einer Abfrage der ELStAM-Daten vor Ort beim Finanzamt abgeraten. Telefonisch ist die Auskunft aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Was ist bei fehlerhaften ELStAM-Daten zu tun? Sollten die zum Abzug der Lohnsteuer gespeicherten Daten nicht richtig sein, so muss ein Antrag auf Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim jeweils zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Hierzu steht unter fin-rlp.de/vordrucke in der Rubrik Lohnsteuer ein Formular zur Verfügung.

Quelle: OFD Koblenz online 

 

Fundstelle(n):
SAAAF-44955