Gesetzgebung | Existenzminimumbericht und Abbau der kalten Progression (BMF)
Das Bundeskabinett hat am den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern beschlossen. Darauf weist das BMF im Rahmen einer Pressemitteilung hin.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Bereits der letzte (achte) Existenzminimumbericht aus dem Frühjahr 2011 hatte klar gemacht, dass der bestehende Grundfreibetrag (8.004 Euro) mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ausreichen würde, um das Existenzminimum von Erwachsenen im Jahr 2013 steuerfrei zu halten. Die Bundesregierung hat deshalb die notwendige Anpassung des Grundfreibetrages bereits mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression auf den Weg gebracht. Der jetzt vorgelegte 9. Existenzminimumbericht bestätigt die in den parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf vorgelegten Berechnungen. Die Unterdeckung beim Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2013 120 Euro und im Jahr 2014 348 Euro. Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression, mit dem die zentralen Tarifeckwerte an die Preisentwicklung angepasst werden, sieht eine Erhöhung des Grundfreibetrages um 126 Euro in 2013 und um weitere 224 Euro in 2014, also insgesamt um 350 Euro vor. Die Anpassungen des Grundfreibetrages sind damit hinreichend groß, zugleich aber auch zwingend erforderlich, um nicht zum eine verfassungswidrige Situation zu schaffen. Hinsichtlich des Kinderfreibetrags hat der Bericht aufgezeigt, dass bis einschließlich 2013 kein Erhöhungsbedarf besteht. Erst ab 2014 weist der Kinderfreibetrag eine leichte Unterdeckung von 72 Euro auf, so dass eine Erhöhung erforderlich wird. Auch dies wird die Bundesregierung rechtzeitig gesetzgeberisch auf den Weg bringen.
Quelle: BMF online
Hinweise: Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression befindet sich schon seit einigen Monaten im Vermittlungsausschuss. Dieser soll nun am erneut tagen.
Fundstelle(n):
WAAAF-44932