Umsatzsteuer | Behandlung sog. Standortmietverträge über Funkfeststationen (OFD)
Telefongesellschaften schließen sog. Standortmietverträge über Funkfeststationen mit Grundstückseigentümern ab. Zur umsatzsteuerlichen Behandlung dieser Standortmietverträge hat die OFD Frankfurt Stellung genommen ().
Hierzu führt die OFD u.a. aus: Standortmietverträge über Funkfeststationen sind stets als steuerfreie Grundstücksvermietung i.S. des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG anzusehen. Im Hinblick auf die vernachlässigbar geringe überlassene Grundstücksfläche kann die Gestattung zur Errichtung einer Sirene auf einem Grundstück aber weiterhin als Vertrag besonderer Art i.S. des Abschn. 4.12.6. Abs. 1 S. 1 UStAE eingestuft werden, auf den die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG weder für die gesamte Leistung noch für einen Teil der Leistung anzuwenden ist.
Hinweis: Die o.g. Verfügung enthält auch Ausführungen zu der Standortvermietung durch einen Landwirt sowie durch juristische Personen des öffentlichen Rechts. Den Text der Verfügung finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID: NWB GAAAE-20833.
Quelle: NWB Datenbank
Fundstelle(n):
YAAAF-44914