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Online-Nachricht - Mittwoch, 24.10.2012

Gesetzgebung | Bundesregierung will Ehrenamt fördern (BMF)

Die Bundesregierung will ehrenamtliches Engagement stärken und Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen entlasten. Hierzu hat das Kabinett am das Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Anhebung der "Übungsleiterpauschale" (§ 3 Nummer 26 EStG) von 2.100 Euro auf 2.400 Euro und Anhebung der "Ehrenamtspauschale" (§ 3 Nummer 26a EStG) von 500 Euro auf 720 Euro. Ehrenamtliche sollen damit künftig jährlich bis zu 2.400 Euro bzw. 720 Euro erhalten können, ohne dass diese Einnahmen steuer- oder sozialversicherungspflichtig sind.

  • Die Frist, in der steuerbegünstigte Körperschaften ihre Mittel verwenden müssen, soll um ein Jahr verlängert werden. Bisher musste die Mittelverwendung bis zum Ablauf des auf den Zufluss folgenden Kalenderjahres erfolgen.

  • Mehr Rechtssicherheit im Bereich der Rücklagenbildung: Auch steuerbegünstigte Organisationen sollen durch eine gesetzliche Regelung der "Wiederbeschaffungsrücklage" Mittel zurücklegen können, um beispielsweise einen alten PKW durch einen neuen oder größeren zu ersetzen. Eine weitere Erleichterung ist für die "freie Rücklage" vorgesehen. Körperschaften sollen das nicht ausgeschöpfte Potential, das sie in einem Jahr in die freie Rücklage hätten einstellen können, in den folgenden zwei Jahren ausschöpfen können. 

  • Erleichterungen bei den Haftungsregeln: Die zivilrechtliche Haftung von Vereinsmitgliedern oder Mitglieder von Vereinsorganen soll auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden, wenn deren Vergütung 720 Euro jährlich nicht übersteigt.

Quelle: BMF, Pressemitteilung v.
Hinweis: Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Es soll bereits zum in Kraft treten.  
 

Fundstelle(n):
HAAAF-44869