Lohnsteuer | Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale 2013 (BMF)
Das BMF hat in einem Schreiben (Entwurf) die Einzelheiten für die dauerhafte Anwendung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale geregelt, das ab dem Kalenderjahr 2013 für den Lohnsteuerabzug einzusetzen ist. Es ergänzt den Entwurf des ELStAM-Startschreibens vom und ist anzuwenden, soweit der Arbeitgeber im Einführungszeitraum nicht nach den Regelungen des § 52b - neu - EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2013 (Entwurf) verfährt (BMF, Schreiben, Stand - IV C 5 - S 2363/07/0002-03).
Hinweis: Das o.g. Schreiben umfasst 28 Seiten. Es ist für Lohnzahlungszeiträume ab dem Kalenderjahr 2013 bzw. für ab 2013 zugeflossene sonstige Bezüge anzuwenden, soweit der Arbeitgeber im Einführungszeitraum nicht nach den Regelungen des § 52h - neu - EStG in der Fassung des JStG 2013 (E) und dem ELStAM-Startschreiben in der Entwurfsfassung vom 2.10.2012 - verfährt. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten BMF unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerarten - Lohnsteuer - BMF-Schreiben/Allgemeines zur Einsicht und zum Abruf bereit.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
NAAAF-44802