Wirtschaftsprüfung | Leistungsnachweise über durchgeführte Vermögensanlagen (IDW)
Der HFA hat den vom Arbeitskreis "Prospektbegutachtung" vorbereiteten Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Prüfung des Soll-Ist-Vergleichs in Leistungsnachweisen über durchgeführte Vermögensanlagen (IDW EPS 902) am im schriftlichen Verfahren verabschiedet.
Gegenstand einer Prüfung von Soll-Ist-Vergleichen sind insoweit die in die Leistungsnachweise einbezogenen Soll-Werte (Prognosen) der Verkaufsprospekte, die den entsprechenden Ist-Werten durchgeführter Vermögensanlagen des Anbieters bzw. Emittenten gegenübergestellt werden. Die in den Leistungsnachweisen enthaltenen und in einem gesonderten Abschnitt dargestellten Zahlenangaben werden daraufhin geprüft, ob sie i.S.d. in IDW S 4 niedergelegten Kriterien richtig hergeleitet sowie vollständig und klar dargestellt sind. Erforderliche zusätzliche, qualitative Erläuterungen sind zu prüfen, soweit diese unmittelbar im gesonderten (Zahlen-)Abschnitt des Leistungsnachweises dargestellt sind; sonstige Erläuterungen sind vom Prüfer kritisch zu lesen. Da die Prüfung von Leistungsnachweisen nur auf Basis verlässlicher Angaben möglich ist, müssen die den Ist-Werten zugrunde liegenden Jahresabschlüsse der die Vermögensanlagen repräsentierenden Gesellschaften nach §§ 317 ff. HGB durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft sein.
Hinweis: IDW EPS 902 ist in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen abrufbar. Außerdem wird er in Heft 11/2012 der IDW Fachnachrichten sowie dem WPg-Supplement 3/2012 veröffentlicht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum .
Quelle: IDW, Pressemitteilung v.
Fundstelle(n):
VAAAF-44740