Gesetzgebung | Reform des Gemeinnützigkeitsrechts (BMF)
Das BMF hat den Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz - GEG) veröffentlicht. Vorgesehen ist u.a. eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale sowie der Ehrenamtspauschale.
Hierzu führt das BMF weiter aus: Das Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz soll dazu beitragen, das zivilgesellschaftliche Engagement durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erleichtern. Dadurch wird es den steuerbegünstigten Organisationen und den ehrenamtlich Tätigen möglich, ihre gesamtgesellschaftlich wichtige Aufgabe noch besser wahrzunehmen.
Geplante Änderungen in der Abgabenordnung:
Erleichterungen für die Zuführung ideeller Mittel in die freie Rücklage
Gesetzliche Regelung einer Wiederbeschaffungsrücklage
Verlängerung der Frist für die Verwendung ideeller Mittel
Festlegung des Zeitraums für die Rücklagenzuführung
Verlängerung der Frist für Vermögenszuführungen aus Erträgen bei neu gegründeten Stiftungen
Festlegung des Zeitraums für das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen
Gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen
Geplante Änderungen bei der Einkommensteuer:
Entschärfung der Haftung der ehrenamtlich Tätigen
Erhöhung der Freibeträge nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) und § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale)
Hinweis: Den Text des Gesetzentwurfs finden Sie auf den Internetseiten des BMF.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
LAAAF-44700