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Online-Nachricht - Mittwoch, 26.09.2012

Betriebsprüfung | Änderung bzw. teilweise Aufhebung der GDPdU (BMF)

Das BMF hat sein Schreiben zu den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) v. geändert und die dort geregelten Grundsätze zur Prüfbarkeit elektronischer Abrechnungen im Sinne des UStG aufgehoben ().

Hintergrund: Im sind unter Abschnitt II. Nr. 1 die Grundsätze zur Prüfbarkeit elektronischer Abrechnungen i.S. des § 14 Abs. 4 Satz 2 UStG aufgeführt. Durch das Steuervereinfachungsgesetzes 2011 sind die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen zum neu gefasst worden.
Hierzu führte das BMF nun aus: Abschnitt II. Nr. 1 des BMF-Schreibens „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ v. (NWB FAAAA-82366) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Den Text des o.g. Schreibens finden Sie auf den Internetseiten des BMF.
Quelle: BMF online

 

Fundstelle(n):
SAAAF-44699