E-Bilanz | Broschüre des BMF zur E-Bilanz (BMF)
Für Wirtschaftsjahre ab dem muss die Einreichung der Jahresabschlussbilanz in elektronischer Form erfolgen. Das BMF hat nun eine Broschüre zum Projekt E-Bilanz veröffentlicht.
Hintergrund: Die Regelung zur E-Bilanz ist Teil des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG) der Bundesregierung, das Ende 2008 verabschiedet wurde. Für bilanzierende Unternehmen ist damit die elektronische Übermittlung gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen. Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen.
Hierzu führt das BMF u.a. aus: Die erfolgreiche Umsetzung des Projekts E-Bilanz dient nachhaltig dem Bürokratieabbau und der Verwaltungsvereinfachung: Die Unternehmen können ihre steuerlichen Pflichten elektronisch und damit schnell, kostensparend und medienbruchfrei erfüllen. Die E-Bilanz ist als ein Baustein zu sehen, der die einzelnen Stufen des steuerlichen Deklarations- und Besteuerungsprozesses organisationsübergreifend und automationsgestützt miteinander verbindet (E-Taxation-Wertschöpfungskette).
Hinweis: Die Broschüre steht auf den Internetseiten des BMF zum Herunterladen als PDF-Datei bereit.
Quelle: BMF online
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