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Online-Nachricht - Donnerstag, 06.09.2012

Steuer-CD-Ankauf | Kein Handel mit illegal erlangten Daten (BMJ)

Daten haben im Internetzeitalter einen unermesslichen Wert. Sie sind begehrt und werden auch illegal erworben, mit ihnen werden Geschäfte gemacht. Deshalb lässt die Bundesjustizministerin prüfen, wie der Handel mit illegal erlangten Daten grds. unterbunden werden kann. Das soll auch dann gelten, wenn es sich um Steuerdaten handelt. Darauf weist das Bundesministerium der Justiz in einer aktuellen Pressemitteilung hin.

Hierzu führt das BMJ weiter aus: Anknüpfungspunkt für die Diskussion ist der Beschluss der Justizministerkonferenz im Juni, nach dem das Land Hessen einen neuen Straftatbestand für die Hehlerei mit Daten schaffen soll. Bislang verbietet das Strafgesetzbuch nur Kauf und Weitergabe von Diebesgut wie geklauten Fahrrädern. Digitale Informationen wie Zugangsdaten zu Mobiltelefonen oder Konten sind vor dem freien Handel im Internet nur geschützt, wenn es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt. Diese Lücke zu schließen ist Hessen von der Justizministerkonferenz beauftragt worden. Auf Initiative der SPD-Justizminister soll der Fall der Annahme einer Steuerdaten-CD durch Steuerfahnder allerdings ausdrücklich ausgenommen werden.
Quelle: BMJ, Pressemitteilung v.


 

Fundstelle(n):
ZAAAF-44581