Umsatzsteuer | Befreiung von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung (BMF)
Das BMF hat die "begründeten Einzelfälle", nach denen die Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung unterbleibt, näher konkretisiert ().
Hintergrund: Nach § 18 Absatz 2 Satz 3 UStG kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreien, wenn die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 € beträgt. In Abschnitt 18.2 Abs. 2 Satz 3 UStAE sind begründete Einzelfälle genannt, in denen die Befreiung unterbleibt.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Abschnitt 18.2 Abs. 2 Satz 3 UStAE wird wie folgt gefasst:
Die Befreiung unterbleibt in diesen Fällen nur in begründeten Einzelfällen (z.B. bei nachhaltiger Veränderung in der betrieblichen Struktur oder wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint oder im laufenden Jahr mit einer wesentlich höheren Steuer zu rechnen ist).
Quelle: BMF online
Anmerkung: Das Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Fundstelle(n):
LAAAF-44564