Kapitalerhaltung | Vorabausschüttungen auf einen erwarteten Liquidationserlös (BGH)
Vorabausschüttungen auf einen erwarteten Liquidationserlös stehen unter dem stillschweigenden Vorbehalt, dass auf die Empfänger nach der abschließenden Liquidationsbilanz ein entsprechender Erlös entfällt. Soweit ein Liquidationserlös nicht vorhanden ist, besteht aufgrund stillschweigender Abrede ein vertraglicher Rückgewähranspruch der GmbH auf Rückzahlung der Vorabausschüttung ().
Des Weiteren führt der BGH aus: Eine gegen das zwingende Kapitalerhaltungsgebot in der Liquidation (vgl. § 73 Abs. 1, 2 GmbHG) verstoßende Verteilung von Gesellschaftsvermögen hat einen Rückerstattungsanspruch der GmbH gegen die Gesellschafter zur Folge (Analogie zu § 31 GmbHG). Dieser Anspruch setzt nicht die Entstehung einer Unterbilanz als Folge der Auszahlung voraus.
Anmerkung: Darüber hinaus stellt der BGH klar, dass Gestaltungen, die allein steuerlichen Motiven folgen, dennoch ein gültiges zivilrechtliches Rechtsgeschäft begründen können. Wählen die Parteien eine bestimmte Gestaltung lediglich aus steuerlichen Gründen, fehlt es i.d.R. nicht am erforderlichen Rechtsbindungswillen, weil die steuerliche Anerkennung ein gültiges, ernstlich gewolltes Rechtsgeschäft voraussetzt. Eine zivilrechtlich nachteilige Vertragsgestaltung deutet mithin nicht auf ein Scheingeschäft hin.
Quelle: BGH online
Fundstelle(n):
ZAAAF-44487