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Online-Nachricht - Mittwoch, 15.08.2012

Steuerberatungspraxis | Europäisches Steuerberaterregister (BStBK)

Die Bundessteuerberaterkammer weist in einer aktuellen Meldung auf das Europäische Steuerberaterregister hin. Das Register bietet Steuerberatern u.a. die Möglichkeit, nach geeigneten ausländischen Kooperationspartnern zu recherchieren.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt: Internationale Projekte und grenzüberschreitende Sachverhalte nehmen in der Beratungspraxis stetig zu. Immer öfter ist eine Beratung unter Berücksichtigung des ausländischen Steuerrechtes erforderlich. Dies kann eine fast unüberwindbare Hürde in der Beratungspraxis darstellen.

Die CFE (Confédération Fiscale Européenne), die im Jahre 1959 gegründet wurde und 32 nationale Steuerberatervereinigungen aus 24 Ländern und somit mehr als 180.000 Steuerberater vertritt, bietet für die Suche nach einem geeigneten ausländischen Steuerberater das Europäische Steuerberaterregister an. Dieses zählt bereits rund 500 Mitglieder aus vielen Ländern Europas. Die Mitglieder des Registers sind nach den in ihren Herkunftsländern geltenden Regelungen qualifizierte Steuerberater. Sie unterliegen dem geltenden Verhaltenscodex der CFE als Garant für ihre berufliche Qualifikation.

Das Europäische Steuerberaterregister (European Register of Tax Adviser) informiert über Fremdsprachenkenntnisse und besondere Zusatzqualifikationen der Steuerberater. Somit finden rechtsuchende und rechtsratanbietende Steuerberater leicht zusammen. Die Registereintragung bringt doppelten Nutzen: Einerseits kann man als Steuerberater selbst Hilfe in ausländischen Steuerfragen erlangen, anderseits aber auch ausländischen Kollegen und Mandanten seine Hilfe in Steuersachen anbieten.

Im Jahr der Registrierung beträgt der Aufnahmebetrag 100 € pro Jahr, in jedem Folgejahr 50 € pro Jahr. Weitere Informationen zum Europäischen Steuerberaterregister erhalten Sie auf der Website der CFE.

Quelle: BStBK, Pressemitteilung v.

 

Fundstelle(n):
TAAAF-44463