Verbraucherschutz | Warnung vor zweifelhaften Forderungen (vzrlp)
Aktuell warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor zweifelhaften Forderungen aus Osnabrück und Düsseldorf.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Derzeit rollt wieder einmal eine Inkasso-Welle übers Land. Ausgelöst hat sie dieses Mal die Anwalts-Inkasso-Zentrale mit Sitz in Osnabrück. Deren Rechtsanwalt Ingo Müller macht zweifelhafte Forderungen aus telefonisch abgeschlossenen Gewinnspieldiensten geltend. Er behauptet, Rechnungen seien noch nicht beglichen worden. Neben den angeblich offenen Beträgen berechnet er selbstverständlich Mahn- und Rechtsanwaltskosten.
Teilweise werden dieselben Forderungen gleichzeitig auch von dem Unternehmen National Inkasso (ehemals: wecollect) in Düsseldorf beigetrieben. Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht. Zahlen muss nur derjenige, der am Telefon einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen hat. Ist gar kein Vertrag zustande gekommen oder wurde er durch Täuschung untergeschoben, sollten Betroffene der Forderung schriftlich widersprechen. Wer Zweifel hat, welche Stelle berechtigt ist, Forderungen einzuziehen, der sollte sich zunächst Nachweise vorlegen lassen.
Hinweis: Zur Abwehr einer unberechtigten Forderung hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz einen Musterbrief erstellt. Dieser steht auf der Homepage der Verbraucherschutzorganisation zum Download zur Verfügung.
Quelle: vzrlp online
Fundstelle(n):
AAAAF-44452