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Online-Nachricht - Dienstag, 03.07.2012

Verzugszinsen | Basiszinssatz unverändert bei 0,12 % zum

Der Basiszinssatz beträgt zum unverändert 0,12 %.


Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB berechnet: Er bemisst sich unverändert auf 0,12 %. Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. 1. und 1. 7. angepasst und hat vor allem Bedeutung für die Berechnung von Verzugszinsen, die säumigen Debitoren in Rechnung gestellt werden können:

  • Verzugszinsen zwischen Unternehmen betragen damit 8,12 %;

  • bei Beteiligung von Verbrauchern fallen 5,12 % an (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB).

Quelle: Deutsche Bundesbank
 

 

Fundstelle(n):
PAAAF-44246