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Online-Nachricht - Freitag, 08.06.2012

Umsatzsteuer | Behandlung von Erschließungsmaßnahmen (BMF)

Das Bundesfinanzministerium hat zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Stellung genommen ().


Hintergrund: In dem Schreiben geht es um die Anwendung der Grundsätze der NWB KAAAB-81748, v - NWB FAAAC-38821, v. - NWB YAAAD-56610 und v. - NWB SAAAD-62810) in Bezug auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen durch Gemeinden oder eingeschaltete Erschließungsträger.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt: Führt die Gemeinde die Erschließungsmaßnahmen selbst oder mithilfe eines Unternehmers als Erfüllungsgehilfen (z. B. Bauunternehmer durch Werkvertrag) durch, wird sie hoheitlich und damit nicht-wirtschaftlich im engeren Sinne tätig. Eingangsleistungen, die im direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit diesen Erschließungsmaßnahmen stehen, berechtigen folglich nicht zum Vorsteuerabzug. Zur Deckung des Aufwands von der Gemeinde erhobene öffentlich-rechtliche Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. BauGB stellen keine steuerbaren Entgelte dar. Unterhält die Gemeinde allerdings einen Betrieb gewerblicher Art (BgA, z.B. Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- oder Wasserversorgung), sind die hierauf entfallenden Anschluss- und Baukostenbeiträge, die die Grundstückseigentümer für die Herstellung des betreffenden öffentlichen Versorgungsnetzes entrichten, Entgelte für die steuerpflichtige Leistung "Verschaffung der Möglichkeit zum Anschluss des Grundstücks an das Versorgungsnetz" (NWB XAAAD-18967). Insoweit steht dem BgA aus den Erschließungsaufwendungen für die allgemeinen Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- oder Wasserversorgungsanlagen unter den sonstigen Voraussetzungen des § 15 UStG der Vorsteuerabzug zu.
Daneben geht das BMF auf folgende Sachverhalte näher ein:

  • Übertragung der Erschließungsaufgaben auf einen Erschließungsträger durch öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 124 BauGB

  • Besondere Sachverhaltsgestaltungen im Zusammenhang mit Erschließungsmaßnahmen sowie den

  • Vorsteuerabzug des Erschließungsträgers.

Hinweis: Das Schreiben tritt an die Stelle des NWB UAAAA-86259 und ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Es ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online
 

Fundstelle(n):
PAAAF-44084