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Online-Nachricht - Mittwoch, 06.06.2012

Wirtschaftsprüfung | Jahresabschluss und Lagebericht einer Gebietskörperschaft (IDW)

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat den IDW PS 730 im schriftlichen Verfahren verabschiedet, teilt das IDW auf seiner Internetseite mit. Der Prüfungsstandard findet Anwendung bei Prüfungen der Rechnungslegung von Gebietskörperschaften, die nach Art und Umfang einer Abschlussprüfung gemäß §§ 317 ff. HGB entsprechen.

Hierzu führt der IDW weiter aus: Mit der Verlautbarung wird klargestellt, dass an eine derartige Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer der gleiche Qualitätsmaßstab anzulegen ist, wie er für handelsrechtliche Abschlussprüfungen vorgegeben ist. Ein Abschnitt beschreibt in komprimierter Form das risikoorientierte Prüfungsvorgehen, um dem Auftraggeber bzw. anderen Empfängern der Berichterstattung im öffentlichen Sektor Inhalt und Grenzen der Abschlussprüfung darzulegen. Darüber hinaus soll die Verlautbarung dem Berufsstand Hilfestellung geben, indem bspw. auf die besondere Bedeutung der Auftragsabgrenzung hingewiesen wird. In der Anlage enthält der IDW Prüfungsstandard Vorschläge für Bestätigungsvermerke über die Prüfung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses einer Kommune. Der IDW PS 730 wird in Heft 06/2012 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 3/2012 abgedruckt.
Quelle: IDW online
 

 

Fundstelle(n):
LAAAF-44081