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Online-Nachricht - Freitag, 01.06.2012

Umsatzsteuer | Beleg- und Buchnachweispflichten weiterhin nach alter Rechtslage (BMF)

Die Vertreter des Bundes und der Länder haben auf Fachebene mit Blick auf die Kritik der Wirtschaft an der Gelangensbestätigung eine (erneute) Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung befürwortet. Die Nichtbeanstandungsregelung wird daher bis zum Inkrafttreten der erneuten Änderung der UStDV verlängert ( IV D 3 - S-7141 / 11/ 10003-06).

Hierzu wird weiter ausgeführt: Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:



Für bis zum In-Kraft-Treten einer erneuten Änderung des § 17a UStDV ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen wird es nicht beanstandet, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis zum 31.122011 geltenden Rechtslage geführt wird.

Anmerkung: Mit einer erneuten Änderung der UStDV sollen in erster Linie die in dem derzeitigen Entwurf des BMF-Einführungsschreibens vorgesehenen Vereinfachungen und Erleichterungen abgesichert werden. Zusätzlich wird geprüft, ob weitere Vereinfachungen (auch mit Bezug auf die bisherigen Belege wie die sog. weiße Spediteursbescheinigung) möglich sind. Das BMF stellt jedoch klar, dass keinesfalls - wie teilweise von Verbandsseite gefordert - hinter die bis zum geltende Rechtslage zurückgegangen werden kann.

Quelle: BMF online

Hinweis: Das Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

 

Fundstelle(n):
TAAAF-44061