Gesetzgebung | Abbau der kalten Progression vorerst gescheitert (Bundesrat)
Am haben die von SPD und Grünen geführten Länder im Bundesrat dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression ihre Zustimmung verweigert. Damit ist das Gesetzesvorhaben vorerst vom Tisch.
Mit dem Gesetz sollte der Effekt der sog. kalten Progression - staatliche Mehreinnahmen durch höhere Durchschnittssteuersätze bei Lohnerhöhungen - abgebaut werden. Geplant war eine Korrektur des Einkommensteuertarifs durch die Anpassung des Tarifverlaufs im Bereich der Progressionszonen. Zugleich sollte der Grundfreibetrag stufenweise - zum auf 8130 und zum auf 8354 - um insgesamt 350 € angehoben werden. Der Finanzausschuss hatte empfohlen, das Gesetz wegen der damit verbundenen Belastung der öffentlichen Haushalte nicht zu beschließen.
Anmerkung: Bundestag oder Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um das Gesetzesvorhaben noch zu "retten". Ob dabei auch über die Forderungen einiger Länder nach Erhöhung des Spitzensteuersatzes zur Gegenfinanzierung für die Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen diskutiert wird, ist offen. Der entsprechende Entschließungsantrag der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg wurde heute ebenfalls abgelehnt (vgl. News v. 11.5.2012).
Quelle: Presseberichte sowie Bundesrat online
Fundstelle(n):
YAAAF-43968