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Online-Nachricht - Montag, 30.04.2012

Bankenrecht | EU-einheitliche Lastschriften und Überweisungen (BMF)

Die Bundesregierung hat das SEPA-Begleitgesetz auf den Weg gebracht. Mit SEPA (Single Euro Payments Area) soll der Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinheitlicht werden.

Hintergrund: Die am in Kraft getretene europäische SEPA-Verordnung sieht vor, dass Überweisungen und Lastschriften ab dem in ganz Europa vereinheitlicht werden. Die nationalen Überweisungs- und Lastschriftformate laufen zu diesem Zeitpunkt aus. Bargeldlose Zahlungen (sowohl Überweisungsverfahren als auch Last­schriftverfahren) sind dann nur noch im SEPA-Format  möglich. Eine neue 22stellige IBAN-Nummer, die sich aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl zusammensetzt, tritt an die Stelle der in Deutschland üblichen Kontonummer und Bankleitzahl. Die bisher international übliche Institutskennung BIC entfällt dann ersatzlos.
Die wichtigsten Änderungen für Verbraucher:

  • Verbraucher müssen spätestens ab dem für Überweisungen und Lastschriften die internationale 22stellige Kontokennung IBAN (International Bank Account Number) anstatt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl verwenden. Die IBAN setzt sich zusammen aus der Länderkennzeichnung „DE“, einer zweistelligen Prüfziffer und aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl. Kredit- und EC-Karten sollen beim turnusgemäßen Kartenaustausch mit der neuen IBAN-Nummer versehen werden.

  • Beim Lastschriftverfahren sind künftig Ermächtigungen gegenüber der Bank und dem Gläubiger erforderlich, bisher reichte hierzu schon die Ermächtigung des Gläubigers. Dadurch hat der Verfügende eine größere und bessere Kontrolle über seine Kontoverfügungen. Bestehende, bereits erteilte Lastschriften, werden spätestens 2016 von den Banken unbürokratisch und ohne weitere Erklärung auf das neue System umgestellt.

Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen:

  • Unternehmen, die ihren Kunden die Bezahlung per Überweisung oder Lastschrift anbieten, müssen bis zum die nach der EU-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen (z.B. Verwendung der IBAN und ISO20022 XML Format). Dadurch wird eine vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht, bei der keine erneute Dateneingabe oder manuelle Eingriffe notwendig sind.

  • Unternehmen müssen bei neuen Vertragsabschlüssen ab dem Ermächtigungen im SEPA-Format (Mandate) verwenden. Bisher erteilte Einzugsermächtigungslastschriften werden aufgrund der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt. Zusätzlich ist durch die in der EU-Verordnung aufgenommene Kontinuitätsregelung die weitere Gültigkeit der bisher erteilten Lastschrift-Ermächtigungen sichergestellt. Unternehmen, deren Kunden bisher per Lastschrift bezahlen, können damit auf die vollumfängliche Neueinholung von SEPA-Mandaten verzichten. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat Beispiel-Formulare für die SEPA-Mandate zur Verfügung gestellt, die Lastschriftgläubiger für ihre Kunden verwenden können.

  • Das im deutschen Handel übliche Elektronische Lastschriftverfahren kann aufgrund einer Sonderregelung im SEPA-Begleitgesetz bis zum weitergeführt werden.

Hinweise: Das SEPA-Begleitgesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. Weitere Informationen hierzu sowie einen Frage-Antwort-Katalog finden Sie auf den Internetseiten des BMF.
Quelle: BMF online

 

 

Fundstelle(n):
ZAAAF-43891