Suchen Barrierefrei
Online-Nachricht - Mittwoch, 25.04.2012

Umsatzsteuer | Höhere Umsatzsteuer für Kunsthändler (hib)

Der deutsche Kunsthandel wird sich auf höhere Umsatzsteuersätze einstellen müssen. Für die Branche gilt bisher der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Ein Vertreter der Bundesregierung bestätigte am Mittwoch im Finanzausschuss, dass die EU-Kommission die deutsche Regelung als zu weit gefasst ansehe und Einschränkungen gefordert habe.

Hintergrund: Die Europäische Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Vorschriften für die Anwendung ermäßigter MwSt-Sätze auf die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken zu ändern. Die derzeit in Deutschland geltenden Vorschriften seien mit dem EU-Recht unvereinbar (s. NWB-Nachricht v. 27.2.2012) .
Hierzu wird weiter ausgeführt: Dies hätte zur Folge, dass im Kunsthandel 19 Prozent Umsatzsteuer erhoben werden müssten. Der ermäßigte Steuersatz könnte nur noch für Künstler gelten, die ihre Werke selbst verkaufen. Eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes werde sich nicht vermeiden lassen, erklärte der Regierungsvertreter. Über Ausgleichsmaßnahmen für den Kunsthandel werde beraten. Wie diese Ausgleichsmaßnahmen konkret aussehen sollten, sei aber eine Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 203

 

Fundstelle(n):
QAAAF-43868