Lohnsteuer | Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge (BMF)
Das BMF hat die Gesamtübersicht über die maßgebenden Kaufkraftzuschläge mit Stand veröffentlicht ().
Hintergrund: Entsendet der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer in das Ausland, sehen sich diese Arbeitnehmer oft mit höheren Lebenshaltungskosten vor Ort konfrontiert. Der Arbeitgeber kann diesen Nachteil durch Zahlung eines Kaufkraftausgleichs abgelten. Soweit das Besteuerungsrecht für das Gehalt des Arbeitnehmers weiterhin in Deutschland verbleibt, ist ein gewährter Kaufkraftausgleich unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland steuerfrei (§ 3 Nr. 64 Satz 3 EStG). Der Umfang der Steuerfreiheit des Kaufkraftausgleichs bestimmt sich nach den Sätzen des Kaufkraftzuschlags zu den Auslandsdienstbezügen im öffentlichen Dienst. Änderungen und Ergänzungen der entsprechenden Übersicht werden vierteljährlich im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Hierzu führt das BMF weiter aus: Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt. Die Gesamtübersicht umfasst die Zeiträume ab .
Hinweis: Die aktuelle Gesamtübersicht ist auf den Internetseiten des BMF unter der Rubrik - Wirtschaft und Verwaltung/Steuern/Veröffentlichungen zu Steuerarten/Lohnsteuer - veröffentlicht. Zu der Seite gelangen Sie hier.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
JAAAF-43798