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Online-Nachricht - Donnerstag, 05.04.2012

Umsatzsteuer | Änderung der elektronischen Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (BZSt)

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert darüber, dass der Formularserver der Bundesfinanzverwaltung für die elektronische Abgabe der Zusammenfassenden Meldung ab dem nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

Aufgrund der Änderung des § 6 Abs. 1 der Steuerdatenübermittlungsverordnung durch Art. 6 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (BGBl. I 2011, S. 2131, Nr. 55) ist ab dem bei der elektronischen Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung ein sicheres Verfahren zu verwenden, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes gewährleistet. Zusammenfassende Meldungen können dann nur noch über die bereits bestehenden Zugänge des BZStOnline-Portals, des ElsterOnline-Portals und zukünftig auch über Elster-Formular übermittelt werden.
Das BZSt weist des Weiteren darauf hin, dass die Zusammenfassende Meldung ab dem monatlich abzugeben ist, sofern die Summe der Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Lieferungen im Sinne von § 25b Abs. 2 UStG im laufenden Kalendervierteljahr oder in einem der vier vorangegangenen Kalendervierteljahre die Betragsgrenze von 50.000 Euro überschritten hat (§ 18a Abs. 1 S. 2 und 5 UStG). Die bisherige Betragsgrenze von 100.000 Euro ist nicht mehr anzuwenden. Quelle: BZSt online

 

Fundstelle(n):
PAAAF-43770