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Grundlagen - Stand: 22.06.2018

Lebensversicherung

Michael Meier

Der Beitrag wird seit Dezember 2018 nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie dazu den infoCenter-Beitrag "Lebensversicherung – Private Rentenversicherung".

I. Definition

Lebensversicherungen sind alle Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall, d. h. alle Versicherungen, bei denen der Tod oder das Erreichen eines bestimmten Lebensalters eines Menschen den Versicherungsfall auslöst. Dazu gehören:

  • Risikolebensversicherungen (auch Sterbegeldversicherungen und Sterbekassen),

  • Private Rentenversicherungen (mit oder ohne Kapitalwahlrecht), vgl. hierzu das Stichwort ,

  • Kapitallebensversicherungen (auch Ausbildungs-, Aussteuer- und Teilhaberversicherungen),

  • Berufsunfähigkeitsversicherungen (auch Loss-of-Licence- und Dread-Desease-Versicherungen), vgl. hierzu das Stichwort und

  • fondsgebundene Lebensversicherungen.

Zu den gesetzlichen Rentenversicherungen vgl. das Stichwort .

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