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Online-Nachricht - Freitag, 08.05.2009

IDW S 1 | Basiszins für Unternehmensbewertungen und die Bewertung von Beteiligungen

Zur Bewertung von Unternehmen nach IDW S 1 und von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.

Zur Bewertung von Unternehmen nach IDW S 1 und von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.

 

Als Vorgabe des IDW sollen Basiszinssätze bei Unternehmensbewertungen aus zukunftsorientierten Zerobond-Zinssätzen abgeleitet werden, für deren Schätzung aus Objektivierungsgründen auf die von der Deutschen Bundesbank verwendete Svensson-Methode zurückgegriffen wird. Für Bewertungsstichtage im Mai 2009 beträgt der Basiszinssatz wie auch im April 2009 4,00 %:

 

Bewertungsperiode: Mai 2009

Referenzzeitraum: -

Basiszinssatz exakt: 4,1070%

Basiszinssatz gerundet: 4,00 %

 

Quelle: Klaus Wenzel und Andreas Hoffmann, BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, Krefeld (www.bpg.de).

 

 

 

Fundstelle(n):
RAAAF-43551