IDW S 1 | Basiszins für Unternehmensbewertungen und die Bewertung von Beteiligungen
Zur Bewertung von Unternehmen nach IDW S 1 und von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Zur Bewertung von Unternehmen nach IDW S 1 und von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Als Vorgabe des IDW sollen Basiszinssätze bei Unternehmensbewertungen aus zukunftsorientierten Zerobond-Zinssätzen abgeleitet werden, für deren Schätzung aus Objektivierungsgründen auf die von der Deutschen Bundesbank verwendete Svensson-Methode zurückgegriffen wird. Für Bewertungsstichtage im Mai 2009 beträgt der Basiszinssatz wie auch im April 2009 4,00 %:
Bewertungsperiode: Mai 2009
Referenzzeitraum: -
Basiszinssatz exakt: 4,1070%
Basiszinssatz gerundet: 4,00 %
Quelle: Klaus Wenzel und Andreas Hoffmann, BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, Krefeld (www.bpg.de).
Fundstelle(n):
RAAAF-43551