Einkommensteuer | Einnahmen aus Tagespflege von Kindern (OFD)
Die OFD Münster hat sich zu Zweifelsfragen bezüglich der Behandlung von Einnahmen für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege geäußert ( akt. Kurzinfo ESt 19/2009).
Hintergrund: Seit dem VZ 2009 sind bei der Tagespflege von Kindern sämtliche Einnahmen für die Betreuungstätigkeit - einschließlich der bis dahin nach § 3 Nr. 11 bzw. Nr. 26 EStG steuerfreien Gelder von öffentlicher Seite - als steuerpflichtige Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren. Mit der Neuregelung haben sich Anwendungsfragen ergeben, die die OFD in ihrer Verfügung erläutert. Die bisher hierzu ergangene wird um Ausführungen zu den Einnahmen aus heilpädagogischer Kindertagespflege ergänzt.
Im Einzelnen geht die OFD auf die folgenden Punkte näher ein:
Berechnung der Betriebsausgabenpauschale bei der Betreuung von Kindern mit ständig schwankenden Betreuungszeiten,
Bestimmung der Einkunftsart bei der Kinderbetreuung im Haushalt der Eltern,
Behandlung der Zuschüsse zur Unfall-, Alters, Kranken- und Pflegeversicherung,
Behandlung der Investitionszuschüsse zur Schaffung von Betreuungsplätzen und Entfristung des Kinderzuschlags,
Behandlung von Mietzuschüssen,
Behandlung der Geldleistungen der Jugendämter für die Erziehung und den notwendigen Unterhalt i. S. d. § 32 SGB VIII,
Behandlung der Einnahmen aus heilpädagogischer Kindertagespflege sowie
Besonderheiten beim Übergang 2008/2009.
Hinweis: Die akt. Kurzinfo ESt 19/2009 können Sie unter der NWB DokID NWB VAAAE-02940 im Volltext abrufen.
Quelle: NWB Datenbank
Fundstelle(n):
SAAAF-43529