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Online-Nachricht - Montag, 20.02.2012

Gesellschaftsrecht | Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung (IDW)

Das IDW hat zu den "Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung" mit Schreiben v. Stellung genommen.


Hintergrund: Der Arbeitskreis "Corporate Transactions and Valuation" der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) hatte im Oktober 2011 Empfehlungen für die Unternehmensbewertung erarbeitet, die als Grundlage für die Ermittlung einer angemessenen Abfindung an Minderheitsgesellschafter von börsennotierten Aktiengesellschaften für den Verlust ihrer Aktien dienen soll. (Die "Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung" können auf der Internetseite des DVFA eingesehen werden.)

Hierzu führt das IDW weiter aus: Das IDW bekräftigt gegenüber der DVFA seine Auffassung, dass eine Unternehmensbewertung nach IDW S 1 i.d.F. 2008 erforderlich ist, um sicherzustellen, dass ausscheidende Minderheitsgesellschafter die verfassungsrechtlich gebotene "volle Entschädigung" für den Verlust ihrer Eigentums- oder Gesellschaftsrechte erhalten. Die DVFA sieht in seinem Entwurf der "Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung" im Gegensatz zu den Grundsätzen des IDW S 1 i.d.F. 2008 neben dem Ertragswertverfahren und dem Discounted Cash Flow-Verfahren auch multiplikatorbasierte Verfahren und Aktienanalysen als Bewertungsverfahren als anerkennenswert an, um zu einer Bandbreite gleichrangig nebeneinanderstehender Werte zu gelangen.

Hinweis: Die Stellungnahme des IDW ist im Volltext auf der Homepage des IDW veröffentlicht.


 

Fundstelle(n):
MAAAF-43505