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Online-Nachricht - Mittwoch, 15.02.2012

Kraftfahrzeugsteuer | Kfz-Steuer für Wohnmobile (BMF)

Das BMF hat am eine Übersicht zur Kfz-Steuer für Wohnmobile veröffentlicht.


Hierzu wird weiter ausgeführt: Die Kfz-Steuer ist seit dem als Bundessteuer ausgestaltet. Das BMF bedient sich bei der Verwaltung der Kfz-Steuer bis zum der Landesfinanzbehörden (u.a. der Finanzämter). Diese gelten insoweit als Bundesfinanzbehörden. Ansprechpartner für alle Fragen zur Kfz-Steuer ist daher das Finanzamt. Die Zulassungsbehörden dürfen Fahrzeuge erst zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen, wenn die Besteuerungsgrundlagen festgestellt und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ausgewiesen sind. Für die Fahrzeugzulassung müssen die Vorschriften über die Kfz-Steuer nachweislich eingehalten sein. Entsprechende Fragen beantworten die jeweils zuständigen Landesbehörden.

Hinweis: Die Übersicht zur Kfz-Steuer für Wohnmobile, in der die Jahressteuer nach Gesamtgewicht und Schadstoffklasse dargestellt wird, ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online

 

Fundstelle(n):
BAAAF-43471