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Online-Nachricht - Freitag, 03.02.2012

Internationales | Keine Gleichbehandlung von "fiscale partners" und Ehegatten (FG)

Nach einer Entscheidung des 9. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf sind Steuerpflichtige, die nach niederländischem Recht als sogenannte "fiscale partners" "wie verheiratet" anzusehen sind, bei der Eigenheimzulage Eheleuten nicht gleichgestellt (FG Düsseldorf, Urteil v. 6.12.20111 - 9 K 4599/10 EZ).

Sachverhalt: Im Streitfall begehrten zwei nicht eheliche Lebensgefährten im Rahmen der Gewährung von Eigenheimzulage wie Eheleute behandelt zu werden. Die Steuerpflichtigen hatten für das Objekt in den Niederlanden bereits die Möglichkeit des Schuldzinsenabzugs genutzt. Zudem hatten sie in den Niederlanden einen notariellen Vertrag geschlossen, wonach sie als „fiscale partners“ nach niederländischem Steuerrecht wie Eheleute behandelt werden.  Das Finanzamt und in der Folge der 9. Senat des Finanzgerichts sind dem Antrag der Steuerpflichtigen nicht gefolgt.
Hierzu führte das Finanzgericht weiter aus: Zum einen war bereits in den Niederlanden im Rahmen der dortigen Steuerveranlagung eine Steuervergünstigung für das Haus in Anspruch genommen worden. Daher ist hinsichtlich dieser Immobilie ein Objektverbrauch eingetreten. Zudem können die Eheleute nicht im Inland wie Eheleute behandelt werden. Zwar werden die Kläger aufgrund des notariellen Vertrags in den Niederlanden nach Art 1.2 Weteinkomstenbelasting 2001 für Zwecke der Einkommensteuer „wie Verheiratete“ behandelt. Ungeachtet der Tatsache, dass die Kläger nicht die Förderung für ein Folgeobjekt, sondern eine zweite Förderung für ein Erstobjekt beantragten, sieht das Eigenheimzulagegesetz eine Förderung für verschieden geschlechtliche „fiscale partners“ aber nicht vor. Dies ist auch mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.
Quelle: FG Düsseldorf online
 

 

Fundstelle(n):
PAAAF-43410