Verbraucherschutz | Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten (vzbv)
Air Berlin muss künftig die Preise im Internet immer inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen ausweisen. Ryanair muss auch die Bearbeitungsgebühr für die Ticketzahlung in den Flugpreis einrechnen. Die gegen diese Verpflichtungen eingelegten Rechtsmittel der Airlines wies das Kammergericht Berlin ab ( sowie v. - 15 O 160/09; nicht rkr.).
Air Berlin muss künftig die Preise im Internet immer inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen ausweisen. Ryanair muss auch die Bearbeitungsgebühr für die Ticketzahlung in den Flugpreis einrechnen. Die gegen diese Verpflichtungen eingelegten Rechtsmittel der Airlines wies das Kammergericht Berlin ab ( sowie v. - 15 O 160/09; nicht rkr.).
Hintergrund: Seit November 2008 bestimmt eine EU-Verordnung, dass Flugpreise gegenüber Verbrauchern einschließlich aller obligatorischen Steuern, Gebühren, Zuschlägen und sonstigen Entgelte anzugeben sind. Damit sollen Passagiere vor irreführenden Lockangeboten geschützt werden.
Sachverhalt: Air Berlin-Kunden wurde nach Eingabe von Datum, Abflug- und Zielort in die Buchungsmaske eine Tabelle mit den Preisen ausgewählter Flüge angezeigt. Diese Preise waren zu niedrig. Sie enthielten weder Steuern, Flughafengebühren noch Kerosinzuschläge. Auch die "Service Charge" von 10 oder 15 € für die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte fehlte. Für einen Flug von Berlin nach Frankfurt betrug der angegebene Preis 41 €; tatsächlich mussten 74 € gezahlt werden. Der Gesamtpreis war nur für den jeweils voreingestellten oder angeklickten Flug und nur unterhalb der Preistabelle aufgeführt. Ryanair hatte die Flugpreise bei der Onlinebuchung ohne die Bearbeitungsgebühr von 5 € für die Bezahlung des Tickets angegeben. Kostenfrei waren lediglich Zahlungen mit einer in Deutschland nahezu unbekannten Prepaidkarte. Von der Extra-Gebühr erfuhren Kunden erst im dritten Buchungsschritt.
Hierzu führten die Richter weiter aus: Im Fall Air Berlin reicht es nicht aus, dass der Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang genannt wird. Eine Fluggesellschaft muss immer den korrekten Endpreis angeben - einschließlich aller Gebühren und Zusatzkosten, soweit sie für den Kunden obligatorisch sind. Im Falle Ryanair ist die Gebühr für die meisten Kunden unvermeidlich und deshalb in den Endpreis einzurechnen.
Hinweis: Die Urteile sind auf der Homepage des vzbv abrufbar. Daneben hat der Verband eine Liste der Abmahnungen von Fluggesellschaften hinterlegt. Zu der Seite gelangen Sie hier.
Quelle: vzbv online
Fundstelle(n):
VAAAF-43379