Suchen
Online-Nachricht - Freitag, 20.01.2012

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Veräußerungskosten bei Geschäftsveräußerung (OFD)

Der Vorsteuerabzug aus Veräußerungskosten richtet sich im Falle einer Geschäftsveräußerung im Ganzen danach, in welchem Umfang das Grundstück vor der Veräußerung zur Ausführung von sog. Ausschlussumsätzen i.S. des § 15 Abs. 2 UStG verwendet wurde ().

Hierzu führt die OFD weiter aus: Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob und ggf. in welcher Höhe die Umsatzsteuer aus Veräußerungskosten (z.B. Makler- Notars, – Anwalts- und sonstige Beratungskosten) beim Veräußerer als Vorsteuer abziehbar ist, wenn die Veräußerung eines gemischt genutzten Grundstücks als – nicht steuerbare – Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG anzusehen ist. Nach Abschn. 1.5 Abs. 7 UStAE stellt die Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG kein Verwendungsumsatz i.S. des § 15 Abs. 2 UStG dar (s.a. NWB QAAAB-72794, Abbey National plc und NWB AAAAB-04897). Der Vorsteuerabzug aus Veräußerungskosten richtet sich daher im Falle einer Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG danach, in welchem Umfang das Grundstück vor der Veräußerung zur Ausführung von sog. Ausschlussumsätzen i.S. des § 15 Abs. 2 UStG verwendet wurde.
Quelle: NWB Datenbank
 


 

Fundstelle(n):
RAAAF-43311