Steuerliche Pflichten der Notare | Merkblatt der Oberfinanzdirektion Koblenz
Der Notar ist zur Mitteilung der bei ihm beurkundeten oder beglaubigten Rechtsvorgänge gegenüber dem Finanzamt verpflichtet. Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat das Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf den Gebieten der Grunderwerbssteuer, der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer) und der Ertragssteuern jetzt grundlegend überarbeitet.
Das Merkblatt ist auf der Internetseite der Oberfinanzdirektion Koblenz unter der Rubrik "Sonstige" und dann „Notare und Amtsgerichte“ veröffentlicht.
Quelle: OFD Koblenz online
Fundstelle(n):
NAAAF-43292