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Online-Nachricht - Mittwoch, 11.01.2012

Investmentsteuer | Vorlage von Nichtveranlagungsbescheinigungen (BMF)

Das Bundesfinanzministerium hat zur Vorlage von NV-Bescheinigungen bei inländischen Brokern Stellung genommen (/08/10011:003).

Hintergrund: Im /08/10011 wurde ein elektronisch gestütztes Verfahren geregelt, das insbesondere inländischen Brokern als Erleichterung bei der Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Transaktionen für inländische Investmentvermögen dienen soll. Der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. hatte sich beim BMF um Verlängerung der Anwendung dieses Verfahren eingesetzt.
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus: Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das Verfahren unter folgenden Voraussetzungen für Abzugstatbestände, die bis zum verwirklicht wurden, weiterhin zugelassen:

  • Das Verfahren darf nur in Bezug auf Investmentgesellschaften im Sinne des § 2 Absatz 1 InvG i. d. F. des OGAW-IV-UmsG mit Ausnahme von Investmentaktiengesellschaften im Sinne des § 2 Absatz 5 InvG i. d. F. des OGAW-IV-UmsG und deren Teilinvestmentvermögen angewandt werden.

  • Die Kapitalanlagegesellschaften sind dazu verpflichtet, die für beide Datenbanken (WM-Datenbank und OMGEO-Datenbank) vorgenommenen Meldungen und (ggf.) vorzeitigen Löschungen parallel dem jeweiligen Betriebsstättenfinanzamt anzuzeigen.

  • Ferner haben die Kapitalanlagegesellschaften auf Anforderung einen Datenbankauszug mit den gespeicherten Ordnungsnummern und Gültigkeiten der NV-Bescheinigungen an das Betriebsstättenfinanzamt zu übermitteln.

  • Die Broker haben auf Anforderung die für die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug erforderlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt des unterbliebenen Abzugs in geeigneter Form nachzuweisen. 

Hinweis: Das Schreiben ins im Volltext für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online

 

Fundstelle(n):
LAAAF-43258