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Online-Nachricht - Freitag, 23.12.2011

Grundsteuer | Antrag auf Aufhebung des Einheitswertes

Hausbesitzer sollten bis Jahresende einen Antrag auf Aufhebung des Einheitswertes stellen, wenn sie sich eine Rückzahlung der Grundsteuer für 2011 offen halten wollen. Hierauf hat das ZDF-Verbraucher-Magazin "WISO" kürzlich hingewiesen.


Hintergrund: Derzeit ist vor dem BVerfG ein Verfahren anhängig, in dem geklärt werden soll, ob die Grundsteuer, basierend auf Einheitswerten, zu Recht erhoben wird. Konkret wird mit der Beschwerde die  Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften sowie die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung gerügt.

Hierzu wird weiter ausgeführt: Wer sich die Möglichkeit der Rückzahlung der Grundsteuer des Jahres 2011 offen halten will, sollte einen Antrag auf Aufhebung des Einheitswert-Bescheides bei dem Finanzamt stellen, in dessen Zuständigkeit Haus oder Grundstück liegen. Der Antrag kann formlos gestellt werden, einen speziellen Vordruck hierfür gibt es nicht. Durch den Antrag wird der für die Grundsteuer rechtlich bindende Grundlagenbescheid, der Einheitswertbescheid, angegriffen, der verfassungsrechtlich auf dem Prüfstand steht.

Hinweis: Weitere Informationen hierzu sind auf der Internetseite wiso.zdf.de veröffentlicht. 


 

Fundstelle(n):
LAAAF-43177