Branchenberatung Ärzte | Befragung zur wirtschaftlichen Lage
Vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) werden regelmäßig Ärzte zum Praxisumsatz, zu Betriebskosten und zum Überschuss befragt. Die Ergebnisse dienen der Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztliche Bundesvereinigung in Honorarverhandlungen. Das ZI strebt den Aufbau eines Panels von rund 7.000 Praxen an, deren Angaben jeweils vom Steuerberater testiert werden. Zur zeitsparenden automatisierten Datenausgabe direkt aus der Buchhaltung liefern ZI und DATEV den Steuerberatern eine kostenlose Software.
Ein Projekt mit hohem Stellenwert: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Krankenkassen beschließen die Struktur der Gebührenordnung für ärztliche Leistungen, den sogenannten einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Verbände der Krankenkassen verhandeln auf Landesebene den Punktwert zur Vergütung der im EBM enthaltenen vertragsärztlichen Leistungen. EBM und Punktwerte sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und anzupassen. Die Anpassung soll auf der Grundlage von betriebswirtschaftlichen Kriterien erfolgen. Hierzu werden die erforderlichen Daten u.a. mit Hilfe des ZI-Praxis-Panel (ZiPP) jährlich erhoben. Erkenntnisse aus dem ZiPP sind deshalb für Verhandlungen über die Honorare der Ärzte und Psychotherapeuten von großer Bedeutung (Honorarvolumen 2010: 31,4 Mrd. €).
Rolle des Steuerberaters: Zur Sicherung der sachlichen Richtigkeit und Verlässlichkeit wird für das ZiPP die Testierung der erfragten finanzbezogenen Werte durch den Steuerberater gefordert. Der Fragebogen enthält Positionen, die abweichend von den üblichen BWA-Schemata und Kontenzuordnungen zu ermitteln sind. Um den Zeitaufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, haben ZI und DATEV gemeinsam eine Software mit Schnittstelle zum Rechnungswesen entwickelt. Die Software befüllt eine vorbereitete Excel-Datei und bezieht die benötigten Werte aus der DATEV-Buchhaltung, sofern nach dem Standardkontenrahmen 81 (SKR 81) gebucht wurde. Die Angaben sind bequem in der „Kontrollansicht“ zu prüfen. Besonderheiten können gegebenenfalls durch manuelle Änderungen in der Excel-Datei berücksichtigt werden. Die beiden Excel-Ausgabeseiten werden ausgedruckt und mit dem testierten Datenblatt an Ihren Mandanten zurückgeschickt. Das ZI stellt das Tool und weitere wichtige Ausfüllhinweise über die Internetseite zi-pp.de kostenlos zum Download bereit.
Einsendeschluss der laufenden Erhebung bis Ende Mitte Februar verlängert: Da der Einsendeschluss für teilnehmende Ärzte der ist, könnten Sie zwischen Dezember und Januar von Ihren Mandanten zum Thema angesprochen werden. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren Mandanten nicht nur steuerlich, sondern auch betriebswirtschaftlich zu beraten. Die Unterstützung bei der Befragung kann auch ein Gesprächseinstieg zu einem Branchenvergleich oder Praxischeck sein.
Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung
Fundstelle(n):
PAAAF-43115