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Online-Nachricht - Freitag, 09.12.2011

DBA GB | Verständigungsvereinbarung über Besteuerung von Abfindungen (BMF)

Das BMF hat die Verständigungsvereinbarung über die Zuordnung des Besteuerungsrechts von Abfindungen veröffentlicht (/10/10001).


Hintergrund: Mit dem britischen Finanzministerium ist am eine Verständigungsvereinbarung zur Besteuerung, von Abfindungen, die ein in einem Vertragsstaat ansässiger Arbeitgeber an einen im anderen Vertragsstaat ansässigen ehemaligen Arbeitnehmer zahlt, getroffen worden.

Hierzu wird weiter ausgeführt: Die Zuordnung des Besteuerungsrechts von Abfindungen an Arbeitnehmer ist abhängig vom wirtschaftlichen Hintergrund der jeweiligen Zahlung. Eine Abfindung mit Versorgungscharakter kann nach Artikel 17 Abs 1 DBA GB nur im Wohnsitzstaat des Empfängers besteuert werden. Handelt es sich bei der Abfindung dagegen um eine im Rahmen eines Arbeitsvertrags geleistete Nachzahlung von Löhnen, Gehältern oder anderen Vergütungen oder wird die Abfindung allgemein für die Auflösung des Arbeitsvertrags gewährt, so kann sie nach Artikel 14 Absatz 2 DBA GB in dem Staat besteuert werden, in dem die Tätigkeit ausgeübt wurde. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer in der Zeit vor der Auflösung des Arbeitsvertrags teils in dem Vertragsstaat seiner damaligen Ansässigkeit oder im Hoheitsgebiet von Drittstaaten und teils in dem anderen Staat tätig war, kann die Abfindung auch in diesem anderen Staat besteuert werden. Dies betrifft jedoch nur den Anteil der Abfindung, der der Beschäftigungsdauer im anderen Staat im Verhältnis zur gesamten Beschäftigungsdauer vor der Auflösung des Arbeitsverhältnisses entspricht. Die zuständigen Behörden können gegebenenfalls im Einzelfall eine abweichende Aufteilung vereinbaren.

Hinweis: Der Volltext des Schreibens ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Zu der Seite gelangen Sie hier.

Quelle: BMF online


 

Fundstelle(n):
IAAAF-43100