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Online-Nachricht - Mittwoch, 07.12.2011

Baden-Württemberg | Versand der Steuererklärungsvordrucke entfällt (OFD)

Die Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg stellt ab sofort den Zentralversand der Steuererklärungsvordrucke ein. Das gilt erstmals für die Steuererklärung für das Jahr 2011.

Die Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg stellt ab sofort den Zentralversand der Steuererklärungsvordrucke ein. Das gilt erstmals für die Steuererklärung für das Jahr 2011.

Hierzu wird weiter ausgeführt: Die elektronische Steuererklärung setzt sich mehr und mehr durch. Die Steuerverwaltung stellt hierzu kostenlos ihr Verfahren ELSTER zur Verfügung. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen aber auch kommerzielle Steuersoftwareprogramme. Baden-Württemberg nimmt bei den elektronisch abgegebenen Steuererklärungen den Spitzenplatz unter den Flächenländern ein. Der Anteil der elektronisch abgegebenen Erklärungen hat sich in den letzten 6 Jahren um über 25 Prozentpunkte verbessert und beträgt heute rund 33 Prozent. Die Bürgerinnen und Bürger haben aber auch die Möglichkeit, die Steuererklärungsvordrucke elektronisch im Internet auszufüllen und herunterzuladen. Der zentrale Vordruckversand verursachte in den letzten Jahren einen sehr hohen Aufwand. Die Versendung der Erklärungsvordrucke hat jährlich durchschnittliche Kosten in Höhe von rund 860.000 € verursacht. Aufgrund der Vielfalt der mittlerweile für die individuellen Verhältnisse notwendigen Vordrucke wurde deren spezifische Zusammenstellung für den einzelnen Steuerbürger immer schwieriger. Dennoch konnte keine absolute Zielgenauigkeit beim Zentralversand gewährleistet werden. Manche Empfänger haben deshalb die nicht benötigten Papiervordrucke weggeworfen. Die Abschaffung des Versandes der Papiererklärungen trägt somit auch dem Umweltschutz Rechnung.

Anmerkung: Mit der Abschaffung des Zentralversands folgt Baden-Württemberg der Mehrheit der Länder. In 12 anderen Bundesländern ist er nicht üblich.

Hinweis: In Kürze bietet die Steuerverwaltung die Vordrucke auch unter fa-baden-wuerttemberg.de elektronisch zum ausfüllen und herunterladen an. Für die Bürger des Landes Baden-Württemberg, die auch zukünftig ihre Steuererklärung auf den amtlichen Papiervordrucken abgeben möchten, werden wie bisher die Vordrucke alsbald in den Finanzämtern sowie in vielen Gemeindeämtern zur Abholung vorgehalten. Eine Übersendung der Vordrucke durch das Finanzamt auf Anfrage des Bürgers ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Quelle: OFD Karlsruhe online

 

Fundstelle(n):
UAAAF-43080