Suchen
Online-Nachricht - Mittwoch, 16.11.2011

Sozialrecht | 2012 weniger Rentenbeitrag (Bundesregierung)

Zum sinkt der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung um 0,3 Prozent auf 19,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden dadurch um jeweils 1,3 Milliarden Euro entlastet. Das Bundeskabinett hat dazu die Beitragssatzverordnung 2012 beschlossen.

Hintergrund: Das Verfahren zur Festsetzung für die Höhe des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung ist im Sozialgesetzbuch VI festgelegt: Der Beitragssatz muss gesenkt werden, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage 1,5 der Monatsausgaben für die Rentenzahlung überschreitet. Wenn die Rücklage hingegen unter die Grenze von 0,2 Prozent der Monatsausgaben sinkt, muss der Beitragssatz erhöht werden. Die Nachhaltigkeitsrücklage ("Schwankungsreserve") wird von den Trägern der allgemeinen Rentenversicherung gebildet. In diese Nachhaltigkeitsrücklage werden die Überschüsse der Einnahmen – das sind die Beiträge – über die Ausgaben – das sind die Rentenzahlungen – zugeführt. Aus der Rücklage müssen auch Defizite gedeckt werden. 2011 lag der Beitragssatz bei 19,9 Prozentpunkten des Arbeitsentgelts.
Quelle: Regierung online


 

Fundstelle(n):
VAAAF-42945

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden