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Online-Nachricht - Dienstag, 08.11.2011

Verbraucherschutz | Informationspflichten einer Bank bei Kreditkartentausch (vzbv)

Wechselt eine Bank den Kreditkartenanbieter und will die Karten austauschen, muss sie die betroffenen Kunden vorher über ihre vertraglichen Rechte informieren. Entweder müssen die Kunden dem Wechsel zustimmen oder auf die Möglichkeit der fristlosen Kündigung hingewiesen werden (LG Frankfurt/Main, Urteil v. - 2-05 O 192/11).


Sachverhalt: Im Streitfall hatte die Commerzbank ihre Kunden im vergangenen Jahr angeschrieben und einen Austausch der bisherigen VISA-Karte gegen eine MasterCard angekündigt. Das Schreiben enthielt weder den Hinweis auf die erforderliche Zustimmung noch auf ein mögliches Kündigungsrecht.

Hierzu führten die Richter weiter aus: Der Wechsel des Kreditkartenanbieters ist eine zustimmungspflichtige Vertragsänderung. Denn die Kreditkartenorganisation ist bei Abschluss eines Kreditkartenvertrags ein wesentliches Kriterium, da die Akzeptanz der Anbieter und damit der Einsatzbereich der Karten variieren. "Die Festlegung des Kunden bei Vertragsschluss auf eine bestimmte Organisation würde ad absurdum geführt, könnte das herausgebende Institut jederzeit nach seinem Belieben eine diesbezügliche Änderung vornehmen", so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) online


 

Fundstelle(n):
WAAAF-42894