Umsatzsteuer | Probleme bei Online-Spielen (Bundestag)
Die Probleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Online-Spielen sind Thema einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion (BT-Drucks. 17/7403). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass in Drittländern ansässige Anbieter kostenpflichtiger Online-Spiele Umsatzsteuer entrichten.
Hintergrund: Online- und Browser-Games ermöglichen die Nutzung interaktiver Spiele mithilfe eines PC, einer Spielkonsole oder eines geeigneten mobilen Endgeräts. Einen erheblichen Zuwachs erleben vor allem die Spiele, die zwar kostenlos erworben und genutzt werden können, bei denen aber zusätzliche Leistungen – wie optische Verbesserungen der Spielfiguren oder Instrumente für einen schnelleren Spielerfolg – bezahlt werden müssen (Free-to-play-Games). Der Preis hierfür ist typischerweise gering (Micropayment) und wird meist direkt im Netz über Kreditkarte, SMS, PayPal oder Telefonrechnung beglichen. Geschätzt 10 Prozent der Nutzer von Free-to-play-Games nimmt solche kostenpflichtigen Angebote in Anspruch.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Unternehmer mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (in sog. Drittländern) müssen sich, wollen sie hier Onlinespiele anbieten, nur in einem Mitgliedstaat zum Zwecke der Umsatzbesteuerung registrieren lassen und die steuerlichen Pflichten erfüllen. Die erhobene Umsatzsteuer steht dem Mitgliedstaat zu, in dem der jeweilige Spieler ansässig ist. Hierzu erfolgt ein finanzieller Ausgleich zwischen den betroffenen Staaten. Unternehmer mit Sitz innerhalb der Europäischen Union müssen nachweisen, dass die Onlinespielleistung am Wohnsitz des Spielers – gegebenenfalls in einem anderen Mitgliedstaat oder Drittstaat – besteuert wurde. Gelingt dies nicht, müssen sie die fällige Steuer entrichten. Überdies verwenden die Anbieter von Onlinespielen häufig Bezahlmodelle, die auf Prepaidguthaben in Form von so genanntem E-Geld basieren. Im Rahmen ihres Gesetzentwurfs zur Optimierung der Geldwäscheprävention (BT-Drucks. 17/6804) schlägt die Bundesregierung aktuell vor, die Verkäufer von Prepaidguthaben jeglicher Höhe zu verpflichten, die Identität der Erwerber zu dokumentieren. Dies wird nicht nur von der betroffenen Branche, sondern auch von Verbraucher- und Datenschützern massiv kritisiert. Wir fragen die Bundesregierung daher zur Umsatzbesteuerung von Onlinespielleistungen:
Wie wird sichergestellt, dass in Drittländern ansässige Anbieter kostenpflichtiger Online- und Browser-Games Umsatzsteuer auf im Gebiet der Europäischen Union erbrachte Leistungen entrichten?
Wird bei der umsatzsteuerlichen Einortregistrierung eines Anbieters kostenpflichtiger Online- und Browser-Games in einem Mitgliedstaat geprüft, ob der Unternehmer bereits zuvor umsatzsteuerpflichtige Leistungen im Gebiet der Europäischen Union erbrachte, und falls nein, warum nicht?
Welchem Mitgliedstaat obliegt bei Einortregistrierungen die Überprüfung der von Anbietern kostenpflichtiger Online- und Browser-Games entrichteten Umsatzsteuer, und wie erfolgt die Abrechnung mit den Mitgliedstaaten, in denen die Spieler ansässig sind?
Welche Maßnahmen zur Sicherung eines bundeseinheitlichen Gesetzesvollzugs bei der Umsatzbesteuerung in Deutschland ansässiger Anbieter kostenpflichtiger Online- und Browser-Games wurden bisher ergriffen?
Wie wird insbesondere gewährleistet, dass für in Deutschland ansässige Anbieter kostenpflichtiger Online- und Browser-Games bundesweit einheitliche Nachweispflichten in den Fällen gelten, in denen Onlinespielleistungen an Nutzer in anderen Mitgliedstaaten oder in Drittstaaten erbracht und dort besteuert werden?
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 447
Fundstelle(n):
RAAAF-42887