Gesetzgebung | Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit auf den Weg gebracht (hib)
Menschen, die ihre Angehörigen pflegen und gleichzeitig arbeiten, sollen Privates und Berufliches künftig einfacher vereinbaren können. Der Familienausschuss befürwortete am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/6000) zur sogenannten Familienpflegezeit. Zuvor hatte der Ausschuss vier Änderungsanträge von Union und FDP zum Entwurf angenommen.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Die Unionsfraktion sagte, es seien „Ergebnisse geschaffen worden, die den Bedürfnissen gerecht werden“. Immer mehr Menschen wollten zu Hause gepflegt werden, viele Angehörige würden diese Aufgabe gerne übernehmen. „Wir haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Familien und Unternehmen gerecht wird.“ Zu den wichtigen Punkten zählten ein Kündigungsschutz für die „Pflege- und Nachpflegezeit“ und die Tatsache, dass die Politik die Refinanzierung des Lohnausfalls übernehme. Die Versicherung zur Absicherung des Lohnausfalls werde ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen, was vielen Menschen den Abschluss erleichtere. Außerdem müsse ein Arbeitnehmer zwar noch mindestens 15 Stunden pro Woche seinem Beruf nachgehen. Diese Leistung könne er aber flexibel erbringen, beispielsweise indem er eine Zeitlang wesentlich mehr arbeite und dann wieder deutlich weniger. Auch die FDP lobte das Gesetz. Die Versicherung ohne vorherige Gesundheitsprüfung sei eine „verbraucherschutznahe Lösung“. Die Regelung zur Arbeitszeit sei flexibel gehalten. Und benötige ein Arbeitnehmer nicht die vollen zwei Jahre Familienpflegezeit, könne er vorzeitig vollständig in seinen Beruf zurückkehren. „Es ist ein Gesetz mit begrenzter Wirkung“, kritisierte dagegen die SPD. Der Entwurf sei „zu unkonkret, zu wirtschaftsfreundlich“. Er enthalte „überhaupt keinen Rechtsanspruch“. Dadurch seien die Arbeitnehmer weiter auf den guten Willen der Unternehmen angewiesen. Auch die Spanne von zwei Jahren, die die Familienpflegezeit dauern solle, sei zu starr. „Pflege dauert in der Regel acht Jahre.“ Die Konzentration auf Angehörige sei zudem „nicht mehr zeitgemäß. Inzwischen würden auch Nachbarn und Freunde helfen. „Ein zahnloser Tiger“ sei das Gesetz, hieß es von den Grünen. Die Ministerin sei ursprünglich mit „durchaus anderen Vorstellungen gestartet“. Auch die Grünen kritisierten den fehlenden Rechtsanspruch. Ohne ihn stelle der Entwurf „überhaupt keine relevante Neuerung dar“. Arbeitnehmer könnten schon heute flexible Regelungen mit ihren Arbeitgebern treffen, wenn sie Angehörige pflegen müssten. Genau wie die SPD bemängelten auch die Grünen, dass der Begriff der Angehörigen zu eng gefasst sei.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 408
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TAAAF-42788