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Online-Nachricht - Dienstag, 11.10.2011

Umsatzsteuer | Auswirkungen der Neuregelung der Selbstanzeige auf Existenzgründer (hib)

Wenn Kleinunternehmer die Umsatzsteuergrenze überschreiten und die Steuer in der Annahme, keiner Steuerpflicht zu unterliegen, verspätet anmelden, liegt keine Steuerhinterziehung vor. In diesen Fällen fehle der Vorsatz, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 17/7133) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. aus: Bei dem geschilderten Sachverhalt – ein Existenzgründer gibt in der arglosen Annahme, er unterläge als Kleinunternehmer nicht der Umsatzsteuer, seine Umsatzsteuer-Voranmeldung verspätet ab – liegt mangels Vorsatz keine Steuerhinterziehung vor. Eine „Kriminalisierung von Kleinunternehmern“ und ein hieraus resultierender Handlungsbedarf existiert deshalb nicht.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 394

 

Fundstelle(n):
XAAAF-42726