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Online-Nachricht - Dienstag, 11.10.2011

Kaufrecht | Vorschlag für ein gemeinsames Europäisches Kaufrecht (Kommission)

Die Europäische Kommission hat ein fakultatives Gemeinsames Europäisches Kaufrecht vorgeschlagen, mit dem der Handel durch ein einheitliches Regelwerk für grenzübergreifende Verträge in allen 27 EU-Mitgliedstaaten erleichtert werden soll.

Hierzu führt die Kommission weiter aus: Trotz aller Erfolge des Binnenmarkts bestehen im grenzübergreifenden Handel nach wie vor Hindernisse. Viele dieser Hindernisse sind auf unterschiedliche kaufrechtliche Bestimmungen in den 27 Mitgliedstaaten zurückzuführen. Sie machen den Verkauf im Ausland insbesondere für kleinere Unternehmen zu einer komplizierten und kostspieligen Angelegenheit. Unternehmern, die wegen kaufrechtlicher Hindernissen auf grenzübergreifende Geschäfte verzichten, entgehen jährlich mindestens 26 Mrd. EUR im EU-Binnenhandel. Gleichzeitig werden 500 Mio. Verbrauchern in Europa eine größere Auswahl und niedrigere Preise vorenthalten, weil nur wenige Unternehmen grenzübergreifend tätig sind; insbesondere kleinere nationale Märkte sind hiervon betroffen. Dem Vorschlag der Kommission müssen nun noch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen, das dieses Jahr bereits mit überwältigender Mehrheit seine Unterstützung signalisiert hat.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung v.

Hinweis: Weitere Informationen zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission können Sie der Pressemitteilung IP/11/1175 entnehmen. 

 

Fundstelle(n):
JAAAF-42722