Suchen Barrierefrei
Online-Nachricht - Dienstag, 04.10.2011

Lohnsteuer | Information über den Lohnsteuerabzug 2012 (BayLfSt)

Die Papierlohnsteuerkarte wird durch ein elektronisches Abrufverfahren ersetzt. Hierzu wurden nun die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, andere Freibeträge und Religionszugehörigkeit) in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Zum Datenabgleich werden seit Anfang Oktober 2011 von den Finanzämtern Schreiben an Arbeitnehmer versandt. Was zu tun und was zu beachten ist, darüber informiert die bayerische Finanzverwaltung im Internet.

Hinweis: Der Inhalt der Schreiben basiert auf dem Datenbestand vom . Anträge auf Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel), die nach diesem Zeitpunkt gestellt oder bearbeitet wurden, sind in die Schreiben nicht mehr eingeflossen. Sie sind jedoch in der zentralen Datenbank berücksichtigt. Weitere Informationen der Finanzverwaltung und die entsprechenden Vordrucke für die Änderung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen finden Sie hier.

Quelle: BayLfSt online

 

Fundstelle(n):
OAAAF-42674