Einkommensteuer | Bewertung von Unternehmen (BMF)
Mit Schreiben v. - IV C 6 - S 2170/10/10001 - hat das BMF zur Bewertung von Unternehmen und Anteilen an Kapitalgesellschaften Stellung genommen.
Mit Schreiben v. - IV C 6 - S 2170/10/10001 - hat das BMF zur Bewertung von Unternehmen und Anteilen an Kapitalgesellschaften Stellung genommen.
Hierzu führt das BMF weiter aus: Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom (NWB PAAAD-87617) zur Anwendung der §§ 11, 95 bis 109 und 199 ff. BewG in der Fassung des ErbStRG für ertragsteuerliche Zwecke bei der Bewertung von Unternehmen und Anteilen an Kapitalgesellschaften entsprechend anzuwenden.
Hinweis: Das Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Zu der Seite gelangen Sie hier.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
TAAAF-42629