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Online-Nachricht - Dienstag, 27.09.2011

Zivilrecht | Handy-Rechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden (OLG)

Hat der Nutzer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware dieses von seinem Mobilfunkanbieter erworben, so muss er nicht für die Kosten der Internetnutzung aufkommen, wenn die Navigationssoftware bei der Installation automatisch eine kostenpflichtige Kartenaktualisierung startet und ein ausdrücklicher Hinweis seines Mobilfunkanbieters auf die Kostenfolge fehlt ().

Hierzu führte das Gericht weiter aus: Dem Mobilfunkanbieter steht nach "Treu und Glauben" nicht das vereinbarte Entgelt für die Internetnutzung zu. Der Mobilfunkanbieter hat seine Nebenpflichten aus dem Mobilfunkvertrag verletzt, indem er dem Verbraucher ohne nachdrückliche Warnung vor der Kostenfalle ein Mobiltelefon verkaufte, das im Rahmen der Installation der Navigationssoftware eine kostenpflichtige automatisch startende Kartenaktualisierung vorsah. Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen, und die Fürsorgepflicht, möglichst Schäden von der anderen Seite abzuwenden. Der Käufer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware geht davon aus, dass diese auf aktuellem Stand ist. Muss er sich im Laufe der Installation entscheiden, ob er eine Kartenaktualisierung in Gang setzen will, so wird und darf er denken, dass er nur so und ohne weitere Kosten an die ihm nach dem Kaufvertrag zustehende aktuelle Software gelangen kann. Auf Abweichendes müsste der Verkäufer ausdrücklich hinweisen, was hier nicht geschehen ist."

Quelle: OLG Schleswig-Holstein, Pressemitteilung 29/2011

 

Fundstelle(n):
ZAAAF-42627