Gesetzgebung | Bundestag beschließt Änderungen beim Gründungszuschuss (BMWi)
Mit seiner Zustimmung zum "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" hat der Bundestag am die geplanten Änderungen beim Gründungszuschuss beschlossen.
Mit seiner Zustimmung zum "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" hat der Bundestag am die geplanten Änderungen beim Gründungszuschuss beschlossen.
Hintergrund: Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" wird der Gründungszuschuss von einer teilweisen Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt. Ferner sieht das Gesetz eine Vereinheitlichung der sog. Eingliederungszuschüsse vor.
Hierzu führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie weiter aus: Das Gesetz wird noch abschließend formal ausgefertigt und nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung tritt es in Kraft. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt als voraussichtliches Datum des Inkrafttretens den an, wenn die weiteren formalen Schritte zügig durchgeführt werden, könnte es ggf. auch schon in der zweiten Oktoberhälfte in Kraft treten.
Quelle: Existenzgründungsportal des BMWi online
Hinweis: Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf der Internetseite des Bundestages unter www.bundestag.de veröffentlicht.
Fundstelle(n):
PAAAF-42626